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Veröffentlicht am: März 13, 2026
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vom Februar 2026 stellt die Bundesregierung die Weichen für eine grundlegende Neuausrichtung der Heizungs- und Modernisierungspolitik. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder oft auch Heizungsgesetz genannt, wird abgelöst. Das bedeutet, dass die 65-Prozent-Regelung entfällt und Eigentümer bei einem Heizungstausch wieder deutlich mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Gleichzeitig bleiben die Ziele zum Klimaschutz für den Gebäudesektor bestehen, jedoch mit einem technologieoffenen, flexibleren und praxistauglicheren Ansatz.
Auch wenn das neue GMG den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen weiterhin unterstützt, haben Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs ab sofort wieder mehr Entscheidungsfreiheit.
Ziel des GMG ist es, Investitionen zu erleichtern, bürokratische Hürden abzubauen und den Modernisierungsprozess verständlicher zu gestalten. Ergänzend wird eine moderate Grüngasquote eingeführt, um die Nutzung CO₂-neutraler Brennstoffe schrittweise zu erhöhen. Zudem werden der Ausbau der Fernwärme, der Verbraucherschutz und die kommunale Wärmeplanung, insbesondere für kleinere Kommunen gestärkt. Die EU-Gebäudeenergierichtlinie soll dabei unbürokratisch umgesetzt werden, ohne zusätzliche gebäudeindividuelle Sanierungspflichten für Bestandsimmobilien.
Für den Gebäudebestand bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz spürbare Erleichterungen. Bestehende Heizungen, so auch Gasheizungen dürfen weiterhin uneingeschränkt betrieben werden. Im Falle eines notwendigen Austauschs entscheiden Eigentümer selbst, welche Heizungsart künftig zum Einsatz kommt. Eine verpflichtende 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien oder Betriebsverbote bestimmter Heizungsarten entfallen. Gleichzeitig bleibt das langfristige Ziel bestehen, den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Neue Heizungen sollen perspektivisch überwiegend CO₂-frei betrieben werden. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Lösungen und Biomasseheizungen sind weiterhin Gas- und Ölheizungen möglich, sofern sie schrittweise steigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Ab 2029 beginnt diese Quote bei 10 Prozent, weitere Anhebungen bis 2040 sind vorgesehen. Ergänzend wird der Mieterschutz gestärkt, um überhöhte Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme zu vermeiden. Zudem bleibt die Förderung klimafreundlicher Heizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029 gesichert.
Für die Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern kommen in der Praxis verschiedene technische Lösungen infrage. Welche Variante im Einzelfall geeignet ist, richtet sich nach dem baulichen Zustand, dem geplanten Investitionszeitraum sowie den langfristigen strategischen Zielsetzungen des Eigentümers. Folgende Optionen stehen typischerweise zur Verfügung:
Für die Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern kommen in der Praxis verschiedene technische Lösungen infrage. Welche Variante im Einzelfall geeignet ist, richtet sich nach dem baulichen Zustand, dem geplanten Investitionszeitraum sowie den langfristigen strategischen Zielsetzungen des Eigentümers. Folgende Optionen stehen typischerweise zur Verfügung:
Bei diesem System übernimmt die Wärmepumpe den überwiegenden Anteil der jährlichen Wärmeerzeugung, während die Gasheizung lediglich Lastspitzen abdeckt. Dadurch ergibt sich eine attraktive Förderfähigkeit sowie eine deutliche Reduzierung der CO₂-bedingten Betriebskosten.
Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ermöglicht die Wärmeversorgung über zentrale Anlagen, die häufig einen hohen Anteil erneuerbarer Energien oder industrieller Abwärme nutzen. Fernwärme stellt insbesondere dann eine sinnvolle Option dar, wenn ein Anschluss technisch möglich ist, ein günstiger Primärenergiefaktor vorliegt und der Versorger langfristig stabile sowie transparente Konditionen bietet.
Die Wärmepumpe übernimmt die vollständige Wärmeversorgung des Gebäudes. Sie eignet sich insbesondere für Neubauten sowie für jüngere oder energetisch gut sanierte Bestandsgebäude mit niedrigem Wärmebedarf. Angesichts der attraktiven Förderprogramme empfiehlt es sich, aktuelle Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen und rechtzeitig zu sichern, um Investitionskosten deutlich zu reduzieren.
Die geeignete Heizlösung hängt maßgeblich vom Gebäudezustand, der geplanten Haltedauer sowie den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlich empfehlen wir:
Bei alten und störanfälligen Anlagen kann ein Gaskesseltausch sinnvoll sein, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und kostenintensive Notlösungen zu vermeiden. Parallel dazu sollte ein zukunftsfähiges Konzept für eine mögliche Hybridanlage aus Wärmepumpe und Gasheizung entwickelt werden, das Aufstellmöglichkeiten, elektrische Anbindung, Pufferspeicher sowie eine potenzielle Photovoltaik-Eigenstromerzeugung berücksichtigt.
Hier empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem örtlichen Versorger zu klären, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Fernwärmeanschluss realisierbar ist und mit welchen Investitionskosten zu rechnen ist. Auf dieser Basis sollten Wirtschaftlichkeit und Primärenergiefaktor mit Alternativen wie einer Hybridanlage verglichen werden. Fällt die Bewertung positiv aus, kann Fernwärme als bevorzugte Lösung in die mittelfristige Investitionsplanung aufgenommen werden.
Bei neuen Gebäuden erweist sich die reine Wärmepumpe häufig als langfristig wirtschaftlichste Lösung, da sie stabile und vergleichsweise niedrige Betriebskosten ermöglicht, insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage zur Eigenstromnutzung. Voraussetzung ist jedoch ein klar strukturierter, objektbezogener Maßnahmenplan mit sinnvoller zeitlicher Priorisierung, um Risiken zu minimieren und Investitionen strategisch sowie planbar zu steuern.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch und ersetzt starre Vorgaben durch einen technologieoffenen, praxisnahen Ansatz. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden, während bei einem Austausch verschiedene Lösungen von Gas- und Hybridanlagen über Fernwärme bis hin zur reinen Wärmepumpe zur Verfügung stehen. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele bestehen, ergänzt durch schrittweise steigende CO₂-neutrale Brennstoffquoten und gesicherte Förderprogramme.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen bedeutet das: Investitionsentscheidungen können wieder stärker am individuellen Gebäudezustand, an wirtschaftlichen Faktoren und an der langfristigen Strategie ausgerichtet werden. Eine sorgfältige Analyse der technischen, finanziellen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen bleibt jedoch entscheidend, um eine zukunftssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung zu wählen.
Mit dem neuen GMG von 2026 entfällt die verpflichtende 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien. Beim Heizungstausch erhalten Eigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit und können aus verschiedenen, technologieoffenen Lösungen wählen. Gas- und Ölheizungen bleiben zudem zulässig, müssen jedoch künftig schrittweise steigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen. Gleichzeitig sollen Bürokratie reduziert und Investitionen erleichtert werden.
Wenn Sie Ihre Heizung austauschen, können Sie die neue Heizungsart grundsätzlich frei wählen. Zulässig sind unter anderem Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse- sowie Gas- und Ölheizungen. Bei neuen Gas- oder Ölheizungen ist jedoch die sogenannte „Biotreppe“ zu beachten. Ab 2029 müssen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe genutzt werden. Der Einstieg beginnt mit 10 Prozent, weitere Erhöhungen bis 2040 sind gesetzlich festgelegt.
Bei Neubauten sind klimafreundliche Heizsysteme bereits Standard. In der Praxis kommen vor allem Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse zum Einsatz. Auf EU-Ebene gelten zudem künftig strengere Vorgaben. Ab 2028 für öffentliche Nichtwohngebäude und ab 2030 für alle Neubauten muss die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen. Bis dahin gelten die Regelungen des GMG.
Ab 2029 müssen neue Gas- oder Ölheizungen einen Bioanteil von mindestens 10 Prozent nutzen. Entsprechende Tarife sind bereits heute verfügbar. Aktuell liegen die Mehrkosten je nach Verbrauch und Anbieter bei einem Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Jahresverbrauch bei rund 16 € pro Monat für Gas und etwa 23 € pro Monat für Heizöl. Für den biogenen Anteil fällt kein CO₂-Preis an, was die Mehrkosten teilweise abfedert.
Unverändert bleibt das übergeordnete Klimaziel, dass der Gebäudesektor bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Das GMG verfolgt dieses Ziel mit einem flexibleren und technologieoffenen Ansatz. Anstelle sofortiger strenger Vorgaben setzt der Gesetzgeber auf schrittweise steigende Anforderungen, Förderprogramme und eine langfristige Transformation der Wärmeversorgung hin zu überwiegend CO₂-freien Lösungen.
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